Das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sind eng miteinander verknüpft und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten im alltäglichen Geschäftsleben.
Das Handelsrecht betrifft alle Personen, die einen Handel betreiben oder gewerblich tätig sind. Es findet seine Anwendung immer dann, wenn zwei Kaufleute in eine geschäftliche Beziehung zueinander treten.
Das Gesellschaftsrecht hingegen umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die die rechtliche Organisation eines Unternehmens betreffen. Diese Sondervorschriften gelten immer dann, wenn sich mehrere Personen zusammenschließen, um gemeinsam einen bestimmten Zweck zu verfolgen.